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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Anwendung „Digitales Rathaus / Kommunen-Chat". Wir sind bemüht, die Anwendung im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit

Die Anwendung ist mit BITV 2.0 / WCAG 2.1 AA teilweise vereinbar. Einzelne Bereiche werden derzeit weiter verbessert (siehe „Nicht barrierefreie Inhalte").

Bereits umgesetzt

  • Barrierefrei-Modus (Schalter „Barrierefrei" unten rechts) mit zwei unabhängig zuschaltbaren Stufen: Größere Schrift (mehr Zeilen-/Zeichenabstand, kräftigerer Tastatur-Fokus, unterstrichene Links, abgeschaltete Animationen) und Hoher Kontrast. Die Einstellung wird gespeichert.
  • Sichtbarer Tastatur-Fokus und ein „Zum Inhalt springen"-Link.
  • Reduzierte Bewegung wird respektiert (System­einstellung „Bewegung reduzieren").
  • Statusmeldungen für Screenreader (z. B. „Antwort wird erstellt"), beschriftete Bedienelemente, Dialoge mit Tastaturbedienung (Schließen mit Esc).
  • Sprachauszeichnung in Deutsch; auf AA geprüfte Farbkontraste.
  • Funktion „Einfache Sprache" sowie Übersetzungen für Antworten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Punkte sind noch nicht vollständig barrierefrei und werden bearbeitet:

  • Noch kein vollständiger, dokumentierter Test mit gängigen Screenreadern (NVDA/VoiceOver) über alle Abläufe.
  • Von Nutzenden hochgeladene Dokumente/Bilder sind ggf. selbst nicht barrierefrei.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel bei der Barrierefreiheit aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einem zugänglichen Format? Bitte wenden Sie sich an: [Ansprechstelle der Kommune – Name, E-Mail, Telefon].

Schlichtungsverfahren

Wenn auf eine Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden: [zuständige Schlichtungsstelle des Landes / des Bundes – Anschrift, Web].

Diese Erklärung ist ein Entwurf/Vorlage und von der nutzenden Kommune zu vervollständigen (Ansprechstelle, Schlichtungsstelle) und mit Datum zu versehen. Erstellt am: ________